Jacqueline Aßbichler ist eine deutsche Juristin und Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein. Bekannt wurde ihr Name weit über Oberbayern hinaus durch den sogenannten Eiskeller-Prozess um den Tod der Studentin Hanna W. Dort leitete sie die erste Hauptverhandlung, die 2024 mit einer Verurteilung endete. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil 2025 wegen eines Verfahrensfehlers im Zusammenhang mit einem nicht offengelegten E-Mail-Austausch mit der Staatsanwaltschaft auf. Eine andere Jugendkammer sprach den Angeklagten später frei. Aßbichlers berufliche Laufbahn umfasst Stationen bei der Staatsanwaltschaft München II, am Amtsgericht Rosenheim sowie an den Landgerichten München I und Traunstein.
Jacqueline Aßbichler im Überblick
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Beruf | Juristin und Vorsitzende Richterin |
| Gericht | Landgericht Traunstein |
| Ausbildung | Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München; Referendariat in München und Traunstein |
| Frühere Stationen | Staatsanwaltschaft München II, Amtsgericht Rosenheim, Landgericht München I |
| Aufgabe laut Geschäftsverteilungsplan 2026 | Vorsitzende der 4. Zivilkammer |
| Bekanntes Verfahren | Erste Hauptverhandlung im sogenannten Eiskeller-Fall |
Die biografischen Angaben stammen aus einem Porträt zu ihrer richterlichen Laufbahn. Ihre Zuordnung zur 4. Zivilkammer ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Traunstein für 2026 mit Stand vom 9. Februar 2026.
Wer ist Jacqueline Aßbichler?
Aßbichlers öffentlich dokumentiertes Profil ist vor allem durch ihre Tätigkeit in der bayerischen Justiz geprägt. Nach dem Jurastudium an der Ludwig-Maximilians-Universität München absolvierte sie ihr Referendariat in München und Traunstein. Von 1995 bis 1999 arbeitete sie als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II.
Anschließend wechselte sie an das Amtsgericht Rosenheim. Dort war sie von 2000 bis Anfang 2016 als Richterin tätig und befasste sich über viele Jahre mit Strafsachen. Im Februar 2016 übernahm sie eine Position als Vorsitzende Richterin am Landgericht München I. Seit Februar 2019 gehört sie dem Landgericht Traunstein als Vorsitzende Richterin an.
Wechsel zwischen Straf- und Zivilrecht
Im Jahr 2020 übernahm Aßbichler den Vorsitz der 6. Strafkammer am Landgericht Traunstein. Der Geschäftsverteilungsplan für 2026 führt sie dagegen als Vorsitzende der 4. Zivilkammer. Diese Kammer entscheidet unter anderem über Beschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und über bestimmte Zuständigkeitsfragen.
Der Wechsel ist kein ungewöhnlicher Bruch in einer richterlichen Karriere. Die Aufgaben der Richterinnen und Richter werden durch den Geschäftsverteilungsplan des jeweiligen Gerichts festgelegt und können sich ändern. Für die Einordnung von Jacqueline Aßbichler ist deshalb wichtig: Ihre berufliche Tätigkeit beschränkt sich nicht auf den Eiskeller-Prozess, auch wenn dieses Verfahren ihre öffentliche Wahrnehmung besonders stark geprägt hat.
Ihre Rolle im Eiskeller-Prozess
Der sogenannte Eiskeller-Fall betraf den Tod der 23-jährigen Studentin Hanna W., die im Oktober 2022 nach dem Besuch einer Diskothek in Aschau im Chiemgau tot aufgefunden wurde. Das Strafverfahren gegen einen jungen Angeklagten begann am 12. Oktober 2023 vor der 2. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein. Jacqueline Aßbichler führte den Vorsitz. Vor Prozessbeginn waren 27 Verhandlungstage, 61 Zeugen und sechs Sachverständige vorgesehen.
Das Urteil von 2024
Am 19. März 2024 verurteilte die Jugendkammer den Angeklagten wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Die schriftliche Urteilsbegründung umfasste 289 Seiten. Die Verteidigung legte Revision zum Bundesgerichtshof ein.
Das Urteil war das Ergebnis eines umfangreichen Indizienprozesses. Im anschließenden Revisionsverfahren ging es jedoch nicht zuerst um eine vollständige Neubewertung sämtlicher Indizien. Entscheidend war die Frage, ob ein gegen die Vorsitzende Richterin gerichteter Befangenheitsantrag rechtlich korrekt behandelt worden war.
Warum der Bundesgerichtshof das Urteil aufhob
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil mit Beschluss vom 1. April 2025 vollständig auf. Nach seiner Bewertung hatte die Vorsitzende Richterin während der laufenden Hauptverhandlung zentrale tatsächliche und rechtliche Fragen per E-Mail mit dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft erörtert, ohne die Verteidigung zeitnah über den Inhalt zu informieren. Ein darauf gestützter Befangenheitsantrag war am Landgericht abgelehnt worden. Diese Ablehnung hielt der Prüfung durch den BGH nicht stand.
„Mit dem heimlichen Vorgehen konnte beim Angeklagten der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende sich nicht mehr unparteilich ihm gegenüber verhielt.“
Der entscheidende juristische Begriff lautet „Besorgnis der Befangenheit“. Der BGH musste nicht feststellen, dass Aßbichler tatsächlich innerlich voreingenommen war. Maßgeblich war, ob ihr Verhalten aus objektiver Sicht geeignet war, beim Angeklagten berechtigte Zweifel an ihrer Unparteilichkeit zu wecken. Weil das Gericht diese Voraussetzung als erfüllt ansah, lag ein absoluter Revisionsgrund vor. Das erste Urteil durfte keinen Bestand haben, und eine andere Jugendkammer musste den Fall neu verhandeln.
Freispruch in der neuen Hauptverhandlung
Die erneute Hauptverhandlung endete am 25. November 2025 mit einem Freispruch. Die nun zuständige 1. Jugendkammer erklärte, sie habe sich nach der Beweisaufnahme nicht davon überzeugen können, dass der Angeklagte für den Tod der Studentin verantwortlich war. Auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch beantragt.
Das zweite Gericht stellte damit nicht fest, wie Hanna W. starb. Es entschied, dass die Anklage gegen den Beschuldigten nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit bewiesen werden konnte.
Für die Bewertung der beiden Verfahren ist die Trennung der Ebenen wichtig: Der Bundesgerichtshof sprach den Angeklagten nicht frei, sondern hob das erste Urteil wegen eines Verfahrensfehlers auf. Der spätere Freispruch beruhte auf der Beweisaufnahme der neu zuständigen Kammer.
Chronologie der wichtigsten Stationen
| Zeitpunkt | Ereignis |
| 1995–1999 | Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II |
| 2000–Anfang 2016 | Richterin am Amtsgericht Rosenheim |
| Februar 2016–Januar 2019 | Vorsitzende Richterin am Landgericht München I |
| Seit Februar 2019 | Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein |
| Oktober 2023–März 2024 | Vorsitz im ersten Eiskeller-Prozess |
| 1. April 2025 | BGH hebt das Urteil auf und verweist die Sache an eine andere Jugendkammer |
| 25. November 2025 | Freispruch im neu aufgerollten Verfahren |
| 2026 | Vorsitzende der 4. Zivilkammer laut Geschäftsverteilungsplan |
Die Chronologie stützt sich auf das berufliche Porträt von 2020, die amtlichen Veröffentlichungen des Landgerichts Traunstein und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Was der Fall über richterliche Unparteilichkeit zeigt
Strafprozesse leben nicht nur von einer sorgfältigen Beweisaufnahme, sondern auch von sichtbar fairen Verfahrensregeln. Gespräche zwischen Gericht und einzelnen Verfahrensbeteiligten sind nicht grundsätzlich verboten. Werden jedoch zentrale Überlegungen zum Sachverhalt oder zur rechtlichen Bewertung außerhalb der Hauptverhandlung ausführlich mit nur einer Seite erörtert, kann eine Pflicht zur sofortigen Offenlegung gegenüber den anderen Beteiligten entstehen.
Der BGH-Beschluss setzt deshalb einen klaren Akzent: Entscheidend ist nicht allein die innere Haltung einer Richterin oder eines Richters. Auch der objektiv nachvollziehbare Eindruck von Neutralität gehört zu einem fairen Verfahren. Im Fall des aufgehobenen Urteils sah der BGH diese Anforderung durch die nicht offengelegte Kommunikation und eine spätere Stellungnahme der Vorsitzenden beeinträchtigt.
Weitere richterliche Arbeit
Amtliche Mitteilungen zeigen, dass Aßbichler neben dem Eiskeller-Verfahren weitere bedeutende Strafverfahren leitete. Dazu gehörten ein Verfahren wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens sowie ein Prozess gegen einen mutmaßlichen Beteiligten an einer Schockanrufer-Bande. In beiden Fällen trat sie als Vorsitzende Richterin einer Strafkammer in Erscheinung.
Ihre Zuordnung zur 4. Zivilkammer im Jahr 2026 macht zugleich deutlich, wie vielseitig die Arbeit an einem Landgericht sein kann. Die Kammer bearbeitet unter anderem Beschwerden aus Zivilverfahren, bestimmte Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz.
Häufig gestellte Fragen
Wer ist Jacqueline Aßbichler?
Jacqueline Aßbichler ist eine deutsche Juristin und Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein. Ihre Karriere führte sie zuvor zur Staatsanwaltschaft München II, zum Amtsgericht Rosenheim und zum Landgericht München I.
Ist Jacqueline Aßbichler noch Richterin?
Der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Traunstein für 2026 mit Stand vom 9. Februar 2026 nennt sie als Vorsitzende der 4. Zivilkammer.
Welche Rolle hatte sie im Eiskeller-Fall?
Sie war Vorsitzende der 2. Jugendkammer, die den ersten Prozess führte und den Angeklagten im März 2024 zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilte.
Warum wurde das erste Urteil aufgehoben?
Der Bundesgerichtshof beanstandete, dass ein ausführlicher E-Mail-Austausch zwischen der Vorsitzenden Richterin und der Staatsanwaltschaft nicht rechtzeitig gegenüber der Verteidigung offengelegt worden war. Dadurch entstand aus objektiver Sicht die Besorgnis der Befangenheit.
Hat der BGH Jacqueline Aßbichler tatsächlich für befangen erklärt?
Der BGH stellte auf die Besorgnis der Befangenheit ab. Das bedeutet nicht zwingend, dass eine tatsächliche innere Voreingenommenheit bewiesen wurde. Entscheidend war der objektive Eindruck, der durch das Vorgehen entstehen konnte.
Wer leitete den zweiten Eiskeller-Prozess?
Die neue Verhandlung fand vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein unter dem Vorsitz von Heike Will statt. Sie endete im November 2025 mit einem Freispruch.
Fazit
Jacqueline Aßbichler ist eine erfahrene bayerische Richterin mit einer langen Laufbahn in Straf- und Zivilsachen. Ihr Name bleibt besonders mit dem ersten Eiskeller-Prozess verbunden. Die Aufhebung des damaligen Urteils war keine Feststellung persönlicher Schuld, sondern die höchstrichterliche Korrektur eines schwerwiegenden Verfahrensfehlers. Im Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Traunstein für 2026 wird Aßbichler als Vorsitzende der 4. Zivilkammer geführt.
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